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07.07.2009 18:11:42
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Kompaktsignal
Sh 2
.
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Summary

Schutzhalt.

Tageszeichen Eine rechteckige rote Scheibe mit weissem Rand.

Nachtzeichen Ein rotes Licht am Tageszeichen oder am Ausleger des Wasserkrans.

Das Signal wird verwendet als Wärterhaltscheibe, Brückendeckungssignal, Abschlusssignal eines Einfahrstumpfgleises, Wasserkransignal (Nachtzeichen).

Die Wärterhaltscheibe ist nicht ortsfest. Ist die Regelaufstellung der Wärterhaltscheibe gemäss AB 2 nicht möglich, ist sie im Gleis aufgestellt.

Die Wärterhaltscheibe wird verwendet

  1. zur Kennzeichnung einer Gleisstelle, die vorübergehend nicht befahren werden darf,
  2. zur Kennzeichnung einer Stelle, an der Züge ausnahmsweise anhalten sollen.

Auf freier Strecke wird die Wärterhaltscheibe in mindestens 50 m Sicherheitsabstand vor der zu schützenden Stelle aufgestellt.

Zur Abriegelung eines Gleises im Tunnel oder in dessen Nähe wird die Wärterhaltscheibe ausserhalb des Tunnels aufgestellt. Ausnahmen für lange Tunnel ordnet bei den Eisenbahnen des Bundes der Eisenbahninfrastrukturunternehmer - bei den NE der Betriebsleiter - an.

Das Brückendeckungssignal befindet sich rechts neben oder über dem Gleis.

Nach Beseitigung des Haltauftrags ist die rote Scheibe waagerecht umgeklappt. Bei Dunkelheit ist das Signal dann betrieblich abgeschaltet.

Der Eisenbahninfrastrukturunternehmer bestimmt, wo das Leuchten des Signallichtes des Brückendeckungssignals von hinten als mattweisses Licht erkennbar sein soll.

Das Abschlusssignal eines Einfahrstumpfgleises befindet sich rechts auf der Pufferbohle. Das rote Licht des Nachtzeichens ist bei ausreichender Aussenbeleuchtung oder bei einfachen Verhältnissen nicht erforderlich.

Das Wasserkransignal befindet sich in der Regel an bzw. über dem Ausleger des Wasserkrans und kennzeichnet dessen Querstellung zum Gleis.

Das Nachtzeichen des Wasserkransignals ist nach beiden Richtungen sichtbar. Bei Stellung des Auslegers parallel zum Gleis zeigt die Signallaterne nach beiden Seiten weisses Licht. Das Signal ist nicht erforderlich, wenn die Aussenbeleuchtung die Stellung des Auslegers zweifelsfrei erkennen lässt oder wenn der Ausleger parallel zum Gleis festgelegt und verschlossen ist.

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